Bauaufsichtliche Zulassung

Die hier erwähnte bauaufsichtliche Zulassung bezieht sich auf Materialien, die gewissen Anforderungen genügen müssen, um bauaufsichtlich zugelassen zu sein.

Im Falle des Astratherm-Steinwolle-Granulat als Kerndämmung zum nachträglichen Verfüllen des Hohlraums einer Aussenwand liegen allgemeine bauaufsichtlche Zulassungen vor, die Ihnen Sicherheit auf ein geprüftes und zugelassenes Produkt geben. Die Zulassung wird nach Antrag des Herstellers vom deutschen Institut für Bautechnik als Anstalt des öffentlichen Rechts nach Produktprüfung erteilt. Da diese Zulassungen für einen bestimmten Zeitraum Gültigkeit haben, sollten Sie sich bei Ihrem Fachberater ggf. Auskunft über die derzeit aktuelle Gültigkeit geben lassen.

Sollten Sie andere Materialien als Astratherm -Steinwolle-Granulat verwenden,fragen Sie nach der bauaufsichtlichen Zulassung für das Produkt und den Anwendungsfall. So gehen Sie sicher, daß außer mündlichen Aussagen Ihnen auch geprüfte Unterlagen zur Verfügung stehen.


Das RAL-Gütezeichen: Zertifikat für Qualität und hohe Biolöslichkeit.

Astratherm-Steinwolle-Granulat ist besonders biolöslich und zwar so, dass sie die strengen Richtwerte sowohl des deutschen Gefahrstoffrechts als auch der EU unterbieten.

Kein Herstellungs- und Verwendungsverbot.
In der Gefahrstoffverordnung und in der Chemikalien-Verbots-Verordnung hat die Bundesregierung Kriterien für die Beurteilung von Mineralwolle-Dämmstoffen festgelegt. Produkte, die diesen Kriterien nicht entsprechen, dürfen in Deutschland nicht her-gestellt und nicht verwendet werden. Astratherm-Steinwolle-Granulat erfüllt diese Anforderungen. Das Herstellungs - und Verwendungsverbot gilt für unsere Produkte nicht. Astratherm-Steinwolle-Granulat ist auch nach den Kriterien der EU-Richtlinie 97/69/EG frei von Krebsverdacht.

RAL-Gütezeichen.
Astratherm ist mit dem RAL-Gütezeichen gekennzeichnet. Es unterliegt damit den strengen Kriterien der Güte - und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. Durch ständige externe Kontrollen, die die Einhaltung der Kriterien des deutschen Gefahrstoffrechts und der EU-Richtlinie garantieren.


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